Konsequenzen aus Stuttgart 21Gesetzentwurf für eine verbesserte Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben |
Die Bundesregierung hat auf die Geschehnisse rund um das Projekt Stuttgart 21 reagiert und einen Gesetzentwurf vorgelegt. "Vor allem bei Großvorhaben, deren Auswirkungen über die Einwirkungen auf ihre unmittelbare Umgebung hinausgehen und die oft Bedeutung über ihren Standort hinaus haben, werden die bestehenden Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren als nicht mehr ausreichend empfunden. Hier ist ein zunehmendes Interesse der Bürger an frühzeitiger Beteiligung und Mitsprache festzustellen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von Genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern."
Ob die Beteiligung zu einem Zeitpunkt, in dem das Vorhaben noch nicht "durchgeplant" ist, wirklich Sinn macht, muss bezweifelt werden. Sind zu viele Fragen noch offen, kann leicht der Eindruck entstehen, dass das Vorhaben nicht seriös betrieben wird. Sind alle Fragen indes geklärt, hat der Bürger oftmals den Eindruck, dass das Verfahren nur noch als lästige Formalie begriffen wird. Der Bürger kommt also entweder zu früh oder zu spät........