Neufassung des Raumordnungsgesetzes (GeROG)Entwurf der Bundesregierung liegt mit Drs. 16/10292 vor |
Im Zuge der Föderalismusreform wurden die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 (BGBl. I S. 2034) geändert. Der Bereich der Raumordnung wurde aus dem nunmehr abgeschafften Kompetenztypus der Rahmengesetzgebung in den der konkurrierenden Gesetzgebung überführt (Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 GG). Das Raumordnungsgesetz des Bundes (Artikel 1 dieses Gesetzes) bedarf der Anpassung an die geänderte Verfassungslage.
Die bewährten, von Bund und Ländern gemeinsam getragenen bisherigen Regelungen werden mit dem Gesetzesentwurf weitgehend übernommen. Gleichzeitig wird den praktischen Erfahrungen mit dem bisherigen Raumordnungsgesetz in der jetzigen Gesetzesnovellierung Rechnung getragen. So werden insbesondere
- die gesetzlichen Grundsätze der Raumordnung überarbeitet,
- die Regelungen über die Planerhaltung genauer gefasst,
- die Regelungen über die Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Regionen, Kommunen und Personen des Privatrechts sowie der informellen Planung erweitert,
- die Regelungen über den Planungs- und Koordinierungsauftrag des Bundes geändert.
Download: Gesetzesentwurf![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulf Hellmann-Sieg |
![]() | Rechtsanwalt Gero Tuttlewski |
![]() | Rechtsanwalt Dr. Ulrich Niere, Leitender Regierungsdirektor a.D. |