In Hamburg existieren zahlreiche Wettbüros und Annahmestellen für private Sportwetten und die Branche ist weiter auf der Suche nach neuen Standorten.
Diese Wettbüros und Annahmestellen vermitteln Glücksspielprodukte privater Anbieter (wie z.B. Tipico, Happybet, Cashpoint) und sind von klassischen Lottoannahmestellen abzugrenzen, die auch das staatliche Sportwettenprodukt (Oddset) vertreiben.
Anders als die klassische Lottoannahmestelle verstoßen die Annahmestellen für private Sportwetten gleich in mehrfacher Weise gegen das geltende Recht, nämlich zum einen gegen den geltenden Glücksspielstaatsvertrag (1.), zum anderen gegen das Bauplanungsrecht (2.).
Diese Rechtsverstöße sind nicht nur für den Betreiber von Interesse, sondern auch für den Grundeigentümer und Vermieter.
Für Letzteren besteht ganz konkret das (rechtlich - wirtschaftliche) Risiko, dass der Mieter aufgrund einer Untersagungsverfügung der Glücksspielaufsicht und/ oder der Bauaufsicht ausfällt oder gar Ansprüche aus dem Mietvertrag geltend macht, weil die Räume nicht für den im Vertrag vorausgesetzten Gebrauch geeignet sind. Darüber hinaus besteht für den Vermieter die Gefahr, dass er als Eigentümer der betroffenen Immobilie selbst Adressat einer bauaufsichtlichen Ordnungsverfügung wird.